Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Auftragsverhältnis
Die vorliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehungen einschließlich zukünftiger Zusammenarbeit, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden, die nicht schriftlich von pxlbrands GmbH anerkannt werden, sind nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Das Auftragsverhältnis unterliegt dem Dienstvertragsrecht, soweit nicht ausdrücklich die Geltung von Werksvertragsrecht vereinbart ist. Aufträge an pxlbrands GmbH setzen die schriftliche Erteilung voraus und bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Anerkennung durch pxlbrands GmbH. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt sein Schweigen in Bezug auf ein Bestätigungsschreiben von pxlbrands GmbH als Zustimmung.

2. Gültigkeit
Die in Prospekten, Anzeigen oder Ähnlichem enthaltenen Angebote von pxlbrands GmbH sind unverbindlich. Wir halten uns an von pxlbrands GmbH schriftlich abgegebene Angebote für 4 Wochen gebunden.

3. Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach de Regelungen im Einzelauftrag. Ist ein Festpreis nicht vereinbart, halten die Erfüllungsgehilfen der pxlbrands GmbH täglich Arbeitszeiten im 15-Minuten Takt (0,25 Stunden) und Tätigkeiten in einem Tätigkeitsbericht fest. Die Tätigkeitsberichte werden dem Auftraggeber jeweils für den abgelaufenen Monat zur Prüfung zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Tätigkeitsberichte, gelten diese als genehmigt. Abrechnungen nach Stundenaufwand erfolgen zu den Agenturstundensätzen, abhängig von Mitarbeiter und Art der Tätigkeit, zwischen 85-160EUR/Stunde (netto).
Soweit in der Einzelvereinbarung nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Abrechnung monatlich. Zahlungen sind jeweils fällig zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung. Retainer werden zum 15. eines Monats fällig.
Erfolgsvergütungen sind zu 100 % nach Unterzeichnung des betreffenden Mietvertrags durch den Auftraggeber oder seiner Rechtsnachfolger zur Zahlung fällig. Für Pauschalvergütungen wird, sofern auf dem Angebotsblatt nicht anders vereinbart, mit Annahme des Angebots 50 % der Auftragsnettosumme in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Es werden nur die Maßnahmen in Rechnung gestellt, die bereits in Bearbeitung sind. Die zweite Hälfte wird fällig, wenn die Gesamtleistung der Maßnahmen erbracht ist. Sollte sich die Bearbeitung über einen längeren Zeitraum strecken, so behält sich pxlbrands GmbH vor, weitere Teilleistungen in Rechnungen zu stellen. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

4. Spesen
Bei Reisen und Wegen, die pxlbrands GmbH für den Kunden unternimmt werden alle Aufwendungen eins zu eins an den Kunden weiter berechnet. Hierzu zählen Kosten für Bewirtung, Übernachtung und Flüge sowie Bahn-, Taxi- und Pkw-Fahrten. Bei Fahrten mit dem firmeneigenen Fahrzeug wird ein Kilometersatz von 0,65 Euro berechnet. pxlbrands GmbHbehält sich vor, diesen Preis den aktuellen Marktpreisen für Kraftstoffe anzupassen, auch innerhalb des laufenden Projekts.
Dem Kunden werden alle Belege in Kopie in der Rechnung beigefügt. Gemäß der gültigen Rechnungsstellung finden hierbei jeweils die Nettopreise Anwendung.

5. Kosten bei Beauftragung Dritter
Für die Hinzuziehung und Beauftragung weiterer Dritter, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden gilt folgendes:
 Beauftragung und Überwachung Dritter durch pxlbrands GmbH sucht das für das Projekt geeignete Unternehmen aus und rechnet direkt mit diesem Unternehmen ab. Die Nettokosten der Dienstleisterrechnung werden dem Kunden weiter- berechnet. Hierfür erhält pxlbrands GmbH ein Handling-Fee in Höhe von 15%, bzw. nach individualisiertem Angebot.
 Beauftrag und Abrechnung erfolgt direkt durch den Kunden
Hierbei sucht pxlbrands GmbH das für das Projekt geeignete Unternehmen aus und beauftragt die Leistung im Namen und auf Rechnung des Kunden. Hierfür erhebt pxlbrands GmbH eine Handling-Fee sowie Projektmanagementgebühr nach Aufwand bzw. nach individualisiertem Angebot. Soweit der Auftraggeber keine anders lautende Weisung erteilt, kann pxlbrands GmbH frei wählen, in welcher Form der Beauftragung sie tätig wird.

6. Durchführung des Auftrags
pxlbrands GmbH ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.Die genannten Termine sind so lange unverbindlich, wie sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. pxlbrands GmbH wird den Auftraggeber allerdings rechtzeitig über absehbare Verzögerungen informieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Produkten vor. An allen Produkten steht pxlbrands GmbH bis zur vollständigen Zahlung die alleinige Nutzung zu. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die gelieferten Produkte vertragsgemäß zu verwenden, sofern er mit der Zahlung des Preises nicht in Verzug ist.Der Auftraggeber ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Dabei erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei pxlbrands GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt pxlbrands GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Die aus dem Weiterverkauf der Produkte/Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von pxlbrands GmbH gemäß vorstehender Regelung zur Sicherheit an pxlbrands GmbH ab. pxlbrands GmbH nimmt die Abtretung an. Diese Pflichten des Auftraggebers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

8. Gewährleistung
Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377,381 HGB] nachgekommen ist. Bestehen nach Ansicht des Auftraggebers Fehler, hat er diese schriftlich in nachvollziehbarer Form innerhalb einer Woche anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße. Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist pxlbrands GmbHs Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann pxlbrands GmbH zunächst wählen, ob pxlbrands GmbH Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels. (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung] leistet. pxlbrands GmbHs Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Von pxlbrands GmbH erstellte Druckvorlagen, digitale Daten und Layouts bleiben im Eigentum von pxlbrands GmbH. Für ihre Verwendung durch den Kunden bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung.

9. Haftung
Mit der Einwilligung von Entwürfen etc. durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Eine Haftung von pxlbrands GmbH für diese Arbeiten entfällt.Für etwaige wettbewerbs- und sonstige rechtliche Zulässigkeiten der Arbeiten haftet pxlbrands GmbH nicht. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet pxlbrands GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen. Auf Schadensersatz haftet pxlbrands GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet pxlbrands GmbH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften [z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten] nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die pxlbrands GmbH leistet vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen Schadenersatz nur in Höhe von maximal 350.000 Euro je Einzelauftrag. Wünscht der Auftraggeber eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle, wird pxlbrands GmbH eine entsprechende Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung mit dem jeweiligen Haftpflichtversicherer verhandeln. Die Kosten für die weiteren Prämien, die für eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes entstehen, trägt der Auftraggeber.

10. Bildrechte
Falls Bilder von Bildagenturen erforderlich werden, müssen hierfür Bildrechte erworben werden. Die Kosten der Bildrechte werden dem Kunden nach Aufwand weiterberechnet. pxlbrands GmbH informiert den Kunden vorab über die Kosten und kauft die Bilder erst nach Freigabe ein. Der Auftraggeber garantiert bei Überlassung von Materialien (Bild, Text etc.), dass er zu deren Verwendung berechtigt ist, dass sie frei von Rechten Dritter und abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Soweit entgegen dieser Garantie Ansprüche Dritter entstehen, stellt der Auftraggeber pxlbrands GmbH von solchen Ansprüchen frei.

11. Nutzungsrechte an Werken**
Soweit in Erfüllung des Auftrags von pxlbrands GmbH urheberrechtlich geschützte Werke (Zeichnungen, Fotografien, Texte, usw.) geliefert werden, die von fest angestellten Mitarbeitern von pxlbrands GmbH erstellt wurden, gewährleistet pxlbrands GmbH dem Auftraggeber den innerbetrieblichen Erwerb der zur Auftragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte von dem/den Urheberin und überträgt diese Nutzungsrechte auf den Auftraggeber. Soweit keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, überträgt pxlbrands GmbH das einfache Nutzungsrecht, das dem Auftraggeber gestattet, das Werk neben pxlbrands GmbH oder anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen. Der Umfang des Nutzungsrechts richtet sich nach dem mit seiner Einräumung verfolgten Zweck (§31 Abs.5 UrhG). Die Vergütung für diese Nutzungsrechte ist im vereinbarten Honorar enthalten. Die Übertragung steht jedoch unter dem Vorbehalt der vollständigen und fristgemäßen Bezahlung des vereinbarten Honorars und der pauschalierten Kosten. Sofern in Absprache mit dem Auftraggeber Leistungen von Dritten eingeholt werden, die urheberrechtlich geschützt sind, sorgt pxlbrands GmbH für den Erwerb der Nutzungsrechte von diesen Dritten im vorbeschriebenen Umfang. Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Nutzungsrechten an Bildern. Die Kosten für solche Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber 1:1 weiterberechnet. pxlbrands GmbH informiert den Auftraggeber vorab über diese Kosten und erwirbt die Nutzungsrechte erst nach Freigabe durch den Auftraggeber. Über den vorstehend beschriebenen Umfang hinausgehende Nutzungsrechte sind vom Auftraggeber konkret anzufordern. pxlbrands GmbH wird sich in diesem Fall um den Erwerb der gewünschten zusätzlichen Nutzungsrechte bemühen, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr. Für diese zusätzlichen Nutzungsrechte ist eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren. Im Falle des Rechteerwerbs von Dritten entsteht mit der Zahlung dieser Vergütung durch den Auftraggeber der Anspruch auf eine 15%tige Agenturprovision für pxlbrands GmbH. Im Hinblick auf die von Dritten eingeholten Leistungen, die dem Urheberrecht unterliegen, haftet pxlbrands GmbH nicht dafür, dass diese jeweiligen Dritten befugt sind, die erteilten Nutzungsrechte einzuräumen und dass die gelieferten Werke frei von Rechten Dritter sind. Sollten derartige Mängel pxlbrands GmbH positiv bekannt sein oder werden, wird pxlbrands GmbH den Auftraggeber darauf unverzüglich hinweisen.

12. Eigenwerbung pxlbrands GmbH
pxlbrands GmbH ist berechtigt, an geeigneter Stelle und in eine dem Auftraggeber zumutbare Weise auf allen Werbemaßnahmen und Printerzeugnissen, soweit sie von den Mitarbeitern von pxlbrands GmbH oder von dritten Beauftragten erarbeitet wurden, einen Copyright-Vermerk anzubringen. Im Fall der vollständigen Übertragung der Nutzungsrechte auf den Auftraggeber ist pxlbrands GmbH berechtigt, stattdessen einen neutralen Hinweis auf ihre Firma als Ursprungshinweis anzubringen. pxlbrands GmbH ist berechtigt, auf die Auftragserteilung und den Auftragsgegenstand zu Zwecken der Eigenwerbung hinzuweisen. Dabei sind selbstverständlich alle erlangten Kenntnisse über interne Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers von jeglicher Weitergabe an Dritte, oder an die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

13. Referenznennung
pxlbrands GmbH ist berechtigt den Kunden und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen im Internet (inkl. Social-Media), Fernsehen, in der Printwerbung, in redaktionellen Texten und sonstigen Medien als Referenz anzugeben und damit zu werben. Auf Anfrage des Anbieters wird der Kunde diesem hierfür auch sein Logo in einem gebräuchlichen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

14. Sonstiges
 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
 Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Die gilt auch für diese Klausel.